Stellungnahme des VBE NRW zum Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes NRW

26.09.2017

für das Haushaltsjahr 2017 (Nachtragshaushaltsgesetz 2017)
sowie Gesetz zur Änderung haushaltswirksamer Landesgesetze (Haushaltsbegleitgesetz 2017)

Der VBE bedankt sich für die Übersendung der beiden o.a. Gesetzentwürfe zur schriftlichen Stellungnahme und für die Gelegenheit einer mündlichen Stellungnahme in der Sitzung des Unterausschusses Personal. Allerdings halten wir es für ein Unding, dass für die Einladung zu dieser Sitzung lediglich eine Frist von einer Woche eingehalten wurde und die schriftliche Stellungnahme sogar spätestens bis zum 25.09.17 erfolgen soll. Der VBE ist angesichts dieser kurzfristigen Terminsetzungen weder bereit noch in der Lage zu den beiden Gesetzesentwürfen im Umfang von 158 Seiten bzw. 20 Seiten eine dezidierte Stellungnahme abzugeben.

Allerdings begrüßen wir, dass mit dem Nachtragshaushalt 2017 ein sogenanntes Rettungspaket für die Kindertageseinrichtungen auf den Weg gebracht werden soll, wodurch in den betroffenen Kommunen zumindest das aktuelle Angebot an Kinderbe-treuung erhalten werden kann. Allerdings ist diese Maßnahme für den VBE lediglich ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung, um unser Bildungssystem vom Kopf auf finanziell sichere Füße zu stellen. Weitere Schritte müssen spätestens mit dem Haushalt 2018 erfolgen – und zwar insbesondere im Hinblick auf eine wirksame Bekämpfung des Lehrermangels. Zur Entspannung der Situation in den betroffenen Schulformen – vor allem im Grundschulbereich – muss die Lehrerbesoldung im Einstiegsamt auf A 13 bzw. EG 13 so schnell wie möglich angehoben werden. Damit würde die neue Landesregierung auch ihrer Aussage in dem Vorwort des vorliegenden Gesetzentwurfes entsprechen, dass das politische Gegensteuern für klar vernachlässigte Bereiche durch die alte Landesregierung dem Haushaltsentwurf für 2018 vorbehalten bleibt.

Darüber hinaus wird in dem bereits erwähnten Vorwort ausgeführt, dass mit den Maßnahmen des Nachtragshaushalts 2017 zunächst lediglich die dringlichsten Versäumnisse der Vorgängerregierung angegangen und beseitigt werden sollen. Vor diesem Hintergrund ist es für den VBE nicht nachvollziehbar, dass die Anhebung der Konrektorbezahlung an den Schulen für die schwarz-gelbe Landesregierung augenscheinlich nicht zu den dringlichsten finanzpolitischen Handlungsbedarfen zählt. Allerdings erwartet der VBE ein Nachsteuern bei diesem Personenkreis bereits im vorliegenden Nachtragshaushalt 2017. Damit könnte die Landesregierung ein erstes wichtiges Signal der Wertschätzung in die Schulen unseres Landes schicken.

Udo Beckmann
Vorsitzender VBE NRW

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